TA Verwaltung

Teilnehmerausweis (TA)

TA steht für Teilnehmerausweis. Dieser wird vom Deutschen Basketball Bund (DBB) für den offiziellen Spielbetrieb ausgestellt. Nur mit einem gültigen Teilnehmerausweis kann ein Spieler bzw. eine Spielerin am offiziellen Spielbetrieb teilnehmen.


Spartenbeitrag

Zusätzlich zum Mitgliedsbeitrag der DJK Eichstätt erhebt die Basketballabteilung einen Spartenbeitrag.

Dieser dient zur Finanzierung der laufenden Kosten der Abteilung, unter anderem für:

Für die Saison 2026/27 beträgt der Spartenbeitrag 120 € pro Saison (entspricht 10 € pro Monat).


Fristen und Einzug des Spartenbeitrags

Der Spartenbeitrag wird einmal jährlich im Voraus für die gesamte Saison per Lastschrift eingezogen. Ein monatlicher Einzug erfolgt nicht.

Alle Spielerinnen und Spieler, die einen gültigen Teilnehmerausweis (TA) bei der DJK Eichstätt besitzen, werden jedes Jahr etwa eine Woche vor dem Stichtag (30. Juli) per E-Mail informiert. Die Benachrichtigung erfolgt an die E-Mail-Adresse, die bei der Beantragung des Teilnehmerausweises beim Deutschen Basketball Bund hinterlegt wurde.

Wer seinen Teilnehmerausweis bis zum 30. Juli kündigt, muss für die kommende Saison keinen Spartenbeitrag mehr bezahlen.

Neue Teilnehmer


Einsteigerregelung – erste Saison ohne Spartenbeitrag

Um neuen Spielerinnen und Spielern den Einstieg in den Basketballsport zu erleichtern, wird für die erste Saison kein Spartenbeitrag erhoben, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

Ab der darauffolgenden Saison gilt der reguläre Spartenbeitrag von derzeit 120 € pro Saison.

Die Einsteigerregelung soll insbesondere ermöglichen, dass Spielerinnen und Spieler den Basketballsport und den Spielbetrieb zunächst kennenlernen können, ohne dass der Spartenbeitrag für die erste Saison eine Hürde darstellt.


Beantragung eines Teilnehmerausweises

Über den untenstehenden Link können die erforderlichen Daten zur Beantragung eines Teilnehmerausweises bei der DJK Eichstätt eingetragen werden.

Anschließend beantragt der Verein den Teilnehmerausweis beim Deutschen Basketball Bund. Nach erfolgreicher Ausstellung erhält der Verein den Teilnehmerausweis.

Ab wann ein Spieler bzw. eine Spielerin für den Spielbetrieb eingesetzt werden kann, wird individuell mit dem jeweiligen Trainer abgestimmt.

Teilnehmerausweis zurückgeben

Soll ein Teilnehmerausweis zurückgegeben bzw. gekündigt werden, kann dies über den untenstehenden Link erfolgen.

Erfolgt die Kündigung nach dem 30. Juli, bleibt der Teilnehmerausweis noch bis zum 30. Juli des folgenden Jahres gültig. Der Spartenbeitrag für die laufende Saison bleibt in diesem Fall bestehen.